Feststellung
Absturzsicherung an der Westfassade fehlt, Bereich 1. OG, ca. 4,5 m Absturzhöhe
Gefährdung (KI)
Kritische Absturzgefahr — unmittelbare Lebensgefahr
Rechtsgrundlage (KI)
BG BAU C 215 · BaustellV §5
Maßnahme (KI)
Sofortiger Baustopp, dreiteiliger Seitenschutz